Rundbogenhalle genehmigungsfrei ist das legal? 2025

Rundbogenhalle ohne Baugenehmigung
Rundbogenhalle genehmigungsfrei aufstellen – geht das wirklich legal? Am 09.11.2025 sind die Regelungen klarer denn je: Bis 100 Quadratmeter ist vieles möglich. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie teure Fehler vermeiden.
Rundbogenhalle genehmigungsfrei

Inhaltsverzeichnis

Am 09.11.2025 zeigen aktuelle Daten: Die Nachfrage nach genehmigungsfreien Rundbogenhallen steigt rasant. Immer mehr Landwirte und Gewerbetreibende suchen nach schnellen Lagerlösungen ohne bürokratischen Aufwand. Dieser Artikel klärt alle wichtigen Fragen zur Legalität und den Voraussetzungen.

Das Wichtigste vorab: Wann sind Rundbogenhallen genehmigungsfrei?

Ja, Rundbogenhallen können ohne Baugenehmigung aufgestellt werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die gute Nachricht: In den meisten Bundesländern gelten klare Regelungen, die genehmigungsfreies Bauen bis zu einer Größe von 100 Quadratmetern ermöglichen. Die schlechte Nachricht: Wer die Vorgaben nicht kennt, riskiert teure Rückbauverfügungen und Bußgelder.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Maximale Grundfläche: bis 100 m² (in den meisten Bundesländern)
  • Maximale Wandhöhe: bis 5 Meter (traufseitig)
  • Erlaubte Nutzung: Lagerung von Erntegut, Geräten, Maschinen oder vorübergehender Tierschutz
  • Nicht erlaubt: Dauerhafter Tierstall, beheizte Räume mit Feuerungsanlagen
  • Wichtig: Auch bei Genehmigungsfreiheit können Meldepflichten bestehen

Was bedeutet „genehmigungsfrei“ genau?

Genehmigungsfrei bedeutet nicht, dass Sie einfach bauen können, was Sie wollen. Der Begriff bezieht sich auf die Freistellung vom klassischen Baugenehmigungsverfahren nach der jeweiligen Landesbauordnung. Sie müssen trotzdem alle baurechtlichen Anforderungen erfüllen – etwa Grenzabstände, Statik und Brandschutz einhalten.

Der Unterschied: Genehmigungsfrei vs. Anzeigepflichtig

In vielen Bundesländern gilt: Auch wenn keine Genehmigung nötig ist, muss das Bauvorhaben beim zuständigen Bauamt angezeigt werden. Diese Anzeigepflicht besteht meist mindestens eine Woche vor Baubeginn. Fehlt diese Meldung, kann das Ordnungsamt einschreiten.

Wichtig: Genehmigungsfreiheit nach der Landesbauordnung entbindet Sie nicht von anderen Genehmigungspflichten – etwa naturschutzrechtlichen Auflagen oder Vorschriften in Landschaftsschutzgebieten.

Die 100-Quadratmeter-Regel: Das müssen Sie wissen

Die magische Grenze von 100 Quadratmetern Grundfläche gilt in den meisten deutschen Bundesländern als Obergrenze für genehmigungsfreie Rundbogenhallen. Doch Vorsicht: Die Berechnung hat ihre Tücken.

Wie wird die Grundfläche berechnet?

Grundfläche ist die Fläche, die von den umgebenden Wänden oder Stützenreihen begrenzt wird. Bei Rundbogenhallen ohne Seitenwände gilt oft die überdachte Fläche. Einige Bundesländer unterscheiden zwischen:

  • Grundfläche: Fläche innerhalb der Stützen (bis 100 m²)
  • Überdachte Fläche: Gesamte Dachfläche inklusive Überstände (bis 140 m² in einigen Bundesländern)

Praxis-Tipp: Eine Rundbogenhalle mit 9,15 m Breite und 10,9 m Länge ergibt knapp 100 m² und bleibt damit genehmigungsfrei. Mit 12 m Länge überschreiten Sie die Grenze bereits.

Gibt es Ausnahmen von der 100-qm-Regel?

Ja, es gibt Bundesländer mit abweichenden Regelungen:

  • Bayern: Teilweise bis 125 m² für landwirtschaftliche Zwecke
  • Niedersachsen: Unterschiedliche Regelungen je nach Gemeinde
  • Rheinland-Pfalz: Firsthöhe bis 6 m erlaubt (statt 5 m)

Die genauen Vorgaben finden Sie in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Eine Nachfrage beim örtlichen Bauamt schafft Klarheit.

Die Höhenbeschränkung: Warum 5 Meter wichtig sind

Neben der Grundfläche ist die mittlere traufseitige Wandhöhe entscheidend. Diese darf in den meisten Bundesländern maximal 5 Meter betragen. Gemeint ist die Höhe von der Geländeoberkante bis zur Dachtraufe – also nicht die Firsthöhe.

Beispielrechnung:

  • Bodenhöhe: 0 m
  • Traufhöhe: 4,80 m ✅ genehmigungsfrei
  • Firsthöhe: 6,50 m (spielt für Genehmigungsfreiheit keine Rolle)

Die Rundbogenhalle darf also insgesamt höher als 5 Meter sein – entscheidend ist nur die seitliche Wandhöhe.

Welche Nutzungsarten sind genehmigungsfrei erlaubt?

Nicht jede Nutzung einer Rundbogenhalle ist automatisch genehmigungsfrei. Die Landesbauordnungen legen fest, wofür die Halle verwendet werden darf:

✅ Erlaubte Nutzungen (genehmigungsfrei)

  • Lagerung von Erntegut: Heu, Stroh, Getreide, Hackschnitzel
  • Unterstellen von Maschinen: Traktoren, Mähdrescher, landwirtschaftliche Geräte
  • Holzlagerung: Brennholz, Bauholz
  • Vorübergehender Tierschutz: Offenställe auf Weiden, Weidezelte (zeitweise Nutzung)
  • Lagerung von Baumaterialien: Sand, Kies, Schüttgut

❌ Nicht erlaubte Nutzungen (genehmigungspflichtig)

  • Dauerhafte Tierhaltung: Ställe mit permanenter Unterbringung von Tieren
  • Beheizte Räume: Werkstätten mit Feuerungsanlagen
  • Wohnräume: Jegliche Form von Aufenthaltsräumen für Menschen
  • Produktionshallen: Gewerbliche Fertigung mit Maschinen
  • Verkaufsräume: Einzelhandel oder Direktvermarktung

Achtung: Der Begriff „vorübergehend“ ist nicht exakt definiert. In der Praxis gilt: Weidezelte für die Saison (3-6 Monate) sind meist okay, ganzjährige Stallung nicht.

Landwirtschaftliche Betriebe: Sonderregelungen beachten

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten oft günstigere Regelungen. Viele Landesbauordnungen sehen Privilegierungen für landwirtschaftliche Bauvorhaben vor.

Was zählt als landwirtschaftlicher Betrieb?

Ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne der Bauordnung betreibt:

  • Ackerbau oder Grünlandbewirtschaftung
  • Tierhaltung (Rinder, Schweine, Geflügel, Pferde)
  • Forstwirtschaft (Holzeinschlag, Aufforstung)
  • Gartenbau (gewerblich)

Wichtig: Hobby-Landwirtschaft oder Freizeitpferdehaltung zählen meist nicht als privilegierter Betrieb. Bei Zweifeln kann das Landwirtschaftsamt eine Betriebsdienlichkeit bestätigen.

Außenbereich vs. Innenbereich: Der entscheidende Unterschied

  • Außenbereich: Genehmigungsfreiheit möglich bei landwirtschaftlicher Nutzung
  • Innenbereich: Meist Genehmigungspflicht, Bebauungsplan muss beachtet werden

Liegt Ihre Hofstelle im Innenbereich (innerhalb eines Ortes), gelten oft strengere Regeln. Im Außenbereich haben Sie mehr Freiheiten – sofern Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb nachweisen können.

Landschaftsschutzgebiete: Hier wird es kompliziert

Selbst wenn Ihre Rundbogenhalle alle Kriterien für Genehmigungsfreiheit erfüllt, können Landschaftsschutzgebiete zum Problem werden. In diesen Gebieten gilt ein Erlaubnisvorbehalt – das bedeutet: Sie brauchen eine Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde.

Was bedeutet Erlaubnisvorbehalt?

Ein Erlaubnisvorbehalt ist keine klassische Baugenehmigung, aber eine naturschutzrechtliche Prüfung. Die Behörde prüft:

  • Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
  • Auswirkungen auf geschützte Arten
  • Notwendige Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Hecken pflanzen)

Praxis-Fall: Ein Landwirt in Baden-Württemberg wollte eine 100-qm-Halle für Stroh bauen. Obwohl genehmigungsfrei, verlangte die Naturschutzbehörde eine 3 Meter breite Hecke als Sichtschutz. Ohne diese Maßnahme keine Erlaubnis.

Wie erkenne ich ein Landschaftsschutzgebiet?

Landschaftsschutzgebiete sind in Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen eingetragen. Online können Sie über Geoportale der Bundesländer prüfen, ob Ihr Grundstück betroffen ist. Im Zweifel fragen Sie bei der Gemeinde oder der unteren Naturschutzbehörde nach.

Bundesländer im Vergleich: Wo gelten welche Regeln?

Die Landesbauordnungen unterscheiden sich deutlich. Hier ein Überblick über die wichtigsten Bundesländer:

Bundesland Max. Grundfläche Max. Wandhöhe Besonderheiten
Baden-Württemberg 100 m² 5 m Landschaftsschutzgebiet beachten
Bayern 100-125 m² 5-6 m Privilegierung für Landwirtschaft
Niedersachsen 100 m² 5 m Meldepflicht beim Bauamt
Nordrhein-Westfalen 100 m² 5 m Betriebsdienlichkeit nachweisen
Rheinland-Pfalz 100 m² 6 m Firsthöhe Naturschutzrechtliche Genehmigung
Hessen 100 m² 5 m Anzeigepflicht 1 Woche vorher
Sachsen 100 m² 5 m Grenzabstände streng

Hinweis: Diese Tabelle gibt eine Orientierung. Die genauen Regelungen ändern sich regelmäßig. Holen Sie vor Baubeginn eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Bauamt ein.

Fliegende Bauten: Die temporäre Alternative

Eine besondere Kategorie sind fliegende Bauten. Darunter fallen Rundbogenhallen, die nur 3 bis 6 Monate am selben Standort stehen. Diese gelten als temporäre Bauwerke und haben vereinfachte Anforderungen.

Vorteile fliegender Bauten

  • Keine Baugenehmigung erforderlich
  • Vereinfachtes Anzeigeverfahren
  • TÜV-typengeprüfte Statik ausreichend
  • Schneller Aufbau und Abbau möglich

Nachteile und Einschränkungen

  • Maximale Standzeit: 3-6 Monate (je nach Bundesland)
  • Verlängerung: Nur in Ausnahmefällen möglich
  • Anzeigepflicht: 1 Woche vor Aufbau beim Bauamt
  • Prüfbuch: Muss dem Bauamt vorgelegt werden

Wann lohnt sich ein fliegender Bau? Ideal für saisonale Lagerung (z.B. Erntezeit), Baustellen-Unterstände oder Event-Locations. Für dauerhafte Nutzung ungeeignet.

Was passiert bei Verstößen? Risiken und Konsequenzen

Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert empfindliche Strafen:

Mögliche Konsequenzen

  • Bußgelder: Bis zu mehreren tausend Euro
  • Nutzungsuntersagung: Die Halle darf nicht genutzt werden
  • Rückbauverfügung: Kompletter Abriss auf eigene Kosten
  • Ordnungswidrigkeiten: Eintrag im Führungszeugnis möglich

Real-Beispiel: Ein Gewerbetreibender stellte eine 150-qm-Halle ohne Genehmigung auf. Das Bauamt forderte den Rückbau. Kosten: 15.000 Euro plus 3.000 Euro Bußgeld.

So vermeiden Sie Ärger

  1. Vorab-Anfrage: Klären Sie mit dem Bauamt, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist
  2. Schriftlich bestätigen lassen: Holen Sie eine schriftliche Auskunft ein
  3. Anzeigepflicht beachten: Melden Sie den Bau rechtzeitig
  4. Statik mitliefern: Legen Sie eine prüffähige Statik vor
  5. Grenzabstände einhalten: Mindestens 3 Meter zum Nachbargrundstück

Rundbogenhallen von den Rundhelden: Sicher genehmigungsfrei

Bei den Rundhelden erhalten Sie Rundbogenhallen, die speziell für genehmigungsfreien Einsatz konzipiert sind. Alle Modelle bis 100 m² erfüllen die Anforderungen der Landesbauordnungen.

Ihre Vorteile mit den Rundhelden

  • Prüffähige Statik inklusive: DIN-Normen EN 1990, 1991, 1993 erfüllt
  • Schnelle Lieferung: Lagerhallen innerhalb 2-4 Wochen verfügbar
  • Montageservice: Professioneller Aufbau durch Fachpersonal
  • Beratung zur Genehmigung: Wir unterstützen Sie beim Bauamt
  • 10 Jahre Garantie: Langlebige Qualität Made in Germany
  • Finanzierung ab 59€/Monat: Keine hohen Anfangsinvestitionen

Beliebteste Modelle (genehmigungsfrei):

  • 9,15 m x 10 m = 91,5 m²
  • 9,15 m x 10,9 m = 99,7 m²
  • 8 m x 12 m = 96 m²

Mit diesen Größen bleiben Sie sicher unter der 100-qm-Grenze und können sofort loslegen.

Schritt-für-Schritt: So stellen Sie genehmigungsfrei auf

Selbst bei Genehmigungsfreiheit sollten Sie systematisch vorgehen:

1. Standort prüfen

  • Liegt das Grundstück im Innen- oder Außenbereich?
  • Gibt es einen Bebauungsplan?
  • Liegt ein Landschaftsschutzgebiet vor?
  • Ist das Grundstück landwirtschaftlich genutzt?

2. Größe und Höhe festlegen

  • Grundfläche max. 100 m²
  • Wandhöhe max. 5 m
  • Nutzung definieren (Lagerung, Maschinen, etc.)

3. Bauamt kontaktieren

  • Schriftliche Anfrage stellen
  • Genehmigungsfreiheit bestätigen lassen
  • Anzeigepflicht klären

4. Grenzabstände prüfen

  • Mindestabstand zum Nachbarn: 3 Meter (je nach Bundesland)
  • Bei Grenzbebauung: Zustimmung des Nachbarn erforderlich
  • Abstand zu Straßen beachten (30-100 m je nach Straßentyp)

5. Statik vorbereiten

  • Prüffähige Statik vom Hersteller anfordern
  • Schneelast und Windlast für Standort prüfen
  • Unterlagen dem Bauamt vorlegen

6. Anzeige erstatten

  • Mindestens 1 Woche vor Baubeginn
  • Bauzeichnung beifügen
  • Statik-Nachweis beifügen
  • Lageplan mit Grenzabständen

7. Aufbau durchführen

  • Fachgerechte Montage (ggf. Montageservice nutzen)
  • Grenzabstände einhalten
  • Nach Fertigstellung: Optional TÜV-Abnahme

Kosten sparen durch Genehmigungsfreiheit

Genehmigungsfreies Bauen spart nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld:

Kostenpunkt Mit Baugenehmigung Genehmigungsfrei
Bauantrag 300-800 € 0 €
Statik-Prüfung 500-1.500 € entfällt (Hersteller-Statik)
Architekt/Bauvorlage 1.000-3.000 € 0 €
Zeitverlust 2-6 Monate sofort
Gesamt-Ersparnis 1.800-5.300 €

Zusatznutzen: Ihre Rundbogenhalle steht innerhalb weniger Wochen – statt monatelangem Warten auf die Genehmigung.

Die richtige Größe wählen: Praxis-Tipps

Viele Kunden fragen: Soll ich die volle Größe von 100 m² ausnutzen oder lieber kleiner bauen?

Faustregeln für die Größenwahl

Für 20-30 Strohballen:

  • Mindestgröße: 50 m² (z.B. 6 m x 8 m)

Für 2 Traktoren + Geräte:

  • Empfohlen: 80-100 m² (z.B. 9,15 m x 10 m)

Für Holzlagerung (20 Raummeter):

  • Mindestgröße: 40 m² (z.B. 6 m x 6 m)

Für Containerüberdachung (2 Container):

  • Größe: ca. 70 m² (z.B. 6 m x 12 m)

Tipp: Planen Sie 20% Reserve für zukünftigen Bedarf ein. Eine Erweiterung später ist oft schwieriger als gleich die richtige Größe zu wählen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Brauche ich für eine Rundbogenhalle unter 100 qm wirklich keine Baugenehmigung?

In den meisten Bundesländern ist eine Rundbogenhalle bis 100 m² Grundfläche und 5 m Wandhöhe genehmigungsfrei, sofern sie für Lagerung oder vorübergehenden Tierschutz genutzt wird. Trotzdem kann eine Anzeigepflicht bestehen und in Landschaftsschutzgebieten ist eine naturschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich. Klären Sie die Regelungen Ihres Bundeslandes vorab mit dem örtlichen Bauamt.

Was ist der Unterschied zwischen Grundfläche und überdachter Fläche?

Die Grundfläche bezeichnet die Fläche innerhalb der Stützen oder Wände der Halle. Die überdachte Fläche umfasst zusätzlich Dachüberstände und Vordächer. Für die Genehmigungsfreiheit ist in der Regel die Grundfläche entscheidend (max. 100 m²), während die überdachte Fläche in manchen Bundesländern bis 140 m² betragen darf.

Darf ich eine genehmigungsfreie Rundbogenhalle auch als Pferdestall nutzen?

Nur für die vorübergehende Unterbringung, beispielsweise als Offenstall auf der Weide während der Weidesaison. Ein dauerhafter Pferdestall mit ganzjähriger Haltung ist nicht genehmigungsfrei und benötigt eine Baugenehmigung. Die Unterscheidung liegt im Begriff „vorübergehend“ – in der Praxis meist 3-6 Monate.

Muss ich Grenzabstände zum Nachbargrundstück einhalten?

Ja, auch bei genehmigungsfreien Bauten gelten die Abstandsregelungen der Landesbauordnung. In der Regel müssen Sie mindestens 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Bei geringeren Abständen benötigen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Nachbarn. Die genauen Abstände sind in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt.

Kann ich eine genehmigungsfreie Rundbogenhalle nachträglich vergrößern?

Eine Vergrößerung über 100 m² hinaus macht die gesamte Halle genehmigungspflichtig – auch rückwirkend. Wenn Sie bereits eine 100-qm-Halle haben und diese erweitern möchten, müssen Sie einen Bauantrag stellen. Planen Sie daher die endgültige Größe von Anfang an, um spätere Genehmigungsverfahren zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich in einem Landschaftsschutzgebiet ohne Erlaubnis baue?

Der Bau ohne erforderliche naturschutzrechtliche Erlaubnis in einem Landschaftsschutzgebiet ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann. Im schlimmsten Fall droht eine Rückbauverfügung, bei der Sie die Halle auf eigene Kosten wieder entfernen müssen. Prüfen Sie daher vor Baubeginn, ob Ihr Grundstück in einem Schutzgebiet liegt.

Benötige ich ein Fundament für eine genehmigungsfreie Rundbogenhalle?

Ein klassisches Betonfundament ist nicht zwingend erforderlich. Viele Rundbogenhallen können mit Erdankern oder Bodenhülsen befestigt werden. Die Art der Befestigung muss allerdings in der Statik nachgewiesen sein. Ein Fundament kann jedoch die Stabilität erhöhen und wird bei schwierigen Bodenverhältnissen empfohlen.

Wie lange dauert das Anzeigeverfahren beim Bauamt?

Das reine Anzeigen nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Die Bearbeitungszeit durch das Bauamt beträgt in der Regel 1-2 Wochen. Meist erhalten Sie keine gesonderte Rückmeldung, wenn alles in Ordnung ist. Bei Problemen oder fehlenden Unterlagen meldet sich das Bauamt innerhalb dieser Frist. Planen Sie insgesamt 2-3 Wochen von Anzeige bis Baubeginn ein.

Kann ich eine gebrauchte Rundbogenhalle genehmigungsfrei aufstellen?

Ja, auch gebrauchte Rundbogenhallen können genehmigungsfrei aufgestellt werden, sofern sie die Größen- und Nutzungsvorgaben erfüllen. Wichtig ist, dass die Statik noch gültig ist und den aktuellen Normen entspricht. Achten Sie beim Kauf darauf, dass alle Unterlagen (Statik, Montageanleitung, Prüfbuch) vorhanden sind. Eine fehlende oder veraltete Statik macht eine neue Prüfung erforderlich.

Fazit: Genehmigungsfrei bauen – aber richtig

Rundbogenhallen ohne Baugenehmigung sind eine hervorragende Möglichkeit, schnell und kostengünstig zusätzliche Lagerfläche zu schaffen. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren:

  1. Größe beachten: Maximal 100 m² Grundfläche
  2. Höhe einhalten: Wandhöhe bis 5 Meter
  3. Nutzung definieren: Nur Lagerung, Maschinen, vorübergehender Tierschutz
  4. Standort prüfen: Landschaftsschutzgebiet ausschließen
  5. Bauamt informieren: Anzeigepflicht erfüllen
  6. Statik vorlegen: Prüffähige Unterlagen bereithalten

Mit einer fachgerechten Planung und den richtigen Produkten steht Ihrer genehmigungsfreien Rundbogenhalle nichts im Wege. Die Rundhelden unterstützen Sie von der Beratung über die Lieferung bis zur Montage – für eine rechtssichere Lagerlösung ohne bürokratischen Aufwand.

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